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   VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138   

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https://dejure.org/2015,475
VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138 (https://dejure.org/2015,475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138 (https://dejure.org/2015,475)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 7 ZB 14.2138 (https://dejure.org/2015,475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung eines Rechtsanwalts; Rehabilitationsmaßnahme; keine unverschuldete Fristversäumung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverschuldete Versäumnis der Berufungsfrist durch die Erkrankung eines Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines stationären Rehabilitationsaufenthalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 60 Abs. 1
    Unverschuldete Versäumnis der Berufungsfrist durch die Erkrankung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kurklinik-Aufenthalt ist kein Wiedereinsetzungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138
    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr vgl. BGH, B.v. 18.5.1994 - XII ZB 62/94 - juris; B.v. 5.4.2011 - VIII ZB 81/10 - juris; LSG NRW, B.v. 7.10.2013 - L 19 AS 1507/12 - juris).
  • BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138
    "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr z.B. BVerwG, B.v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZB 62/94

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen schwerer Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138
    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr vgl. BGH, B.v. 18.5.1994 - XII ZB 62/94 - juris; B.v. 5.4.2011 - VIII ZB 81/10 - juris; LSG NRW, B.v. 7.10.2013 - L 19 AS 1507/12 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138
    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr vgl. BGH, B.v. 18.5.1994 - XII ZB 62/94 - juris; B.v. 5.4.2011 - VIII ZB 81/10 - juris; LSG NRW, B.v. 7.10.2013 - L 19 AS 1507/12 - juris).
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 5 ZB 13.340

    Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung eines Rechtsanwalts; keine unverschuldete

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138
    Der Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik stellt indes keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, weil für den Fall einer Erkrankung organisatorische Vorkehrungen zu treffen sind (Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60 Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 5 ZB 13.340 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 CS 22.884

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Glaubhaftmachung einer

    Nur wenn er aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 7 ZB 14.2138 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 23.4.2010 - 8 PA 63/10 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 7 CE 16.10140

    Erkrankung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich kein Wiedereinsetzungsgrund

    Die von dem Bevollmächtigten des Antragstellers geltend gemachte Erkrankung (eine Stirnhöhlen- bzw. Kiefernhöhlenentzündung) stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, weil für diesen Fall organisatorische Vorkehrungen zu treffen sind (st. Rspr., vgl. z. B. BayVGH, B. v. 25.3.2013 - 5 ZB 13.340; B. v. 16.1.2015 - 7 ZB 14.2138 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 16 A 2613/14

    Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags aufgrund der Erkrankung

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 7 ZB 14.2138 -, juris, Rn. 4 m.w.N.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 1 L 224/16

    Wiedereinsetzung im Falle der Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten

    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen, wonach sich das Fehlen geeigneter Vorsorgemaßnahme auf die Versäumung der Frist dann nicht auswirkt, wenn der Prozessbevollmächtigte plötzlich in einer Weise erkrankt, die es ihm - auch wenn er sich allgemein um einen Vertreter gekümmert hätte - unverschuldet unmöglich gemacht hätte, diesen Vertreter rechtzeitig ausreichend zu informieren (vgl. BGH, Beschl. v. 02.02.1994 - XII ZB 175/93 -, juris Rn. 10; so auch VGH München, Beschl. v. 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138 -, juris Rn. 4), hat der Prozessbevollmächtigte der Kläger nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, dass es sich um eine plötzliche, für ihn unvorhersehbare Erkrankung gehandelt hat.
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